Mehr Unterstützung für Packesel auf Rädern

  • By camille.muller
  • Publiziert vor einem Monat


Mehr Unterstützung für Packesel auf Rädern

Lastenräder, auch Cargobikes genannt, gehören in vielen europäischen Großstädten schon lange zum Alltagsbild. Bei uns sieht man sie ebenfalls immer häufiger. Mit den Abänderungen der Beihilfen für Fährräder kann man ab dem 1. Oktober 2024 eine erhöhte Beihilfe für solch einen „Packesel“ erhalten. Doch worauf sollte man beim Kauf achten?

Ob Einkaufen, Kinder zur Schule fahren oder einen Ausflug unternehmen, für jeden Einsatz gibt es das passende Modell. Elektrisch unterstützt, können Lastenräder im Nahverkehr eine echte Alternative zum Auto sein. Denn sie sind mittlerweile nicht nur leistungsstark, sondern im Gegensatz zum Auto auch umweltfreundlich, preiswert und kommen praktisch bis vor jede Tür.Je nach Modell versprechen manche Hersteller eine Nutzlast von über 200 Kg, was für den normalen Besuch im Supermarkt völlig ausreicht.

Gewerbliche und kommunale Dienste greifen ebenfalls immer häufiger auf Lastenräder zurück und zeigen, dass die elektrisch unterstützte Version auch hier eine wichtige Rolle spielen kann.Hier bieten sich die Seitenwände der Ladeflächen zudem als mobile Werbefläche an.


Prämien für Lastenräder erhöht, für Fahrräder drastisch beschränkt

Ab dem 1. Oktober 2024 wird die finanzielle Unterstützung für den Kauf von Fahrrädern (mit oder ohne elektrische Unterstützung) auf Personen beschränkt, die zum Zeitpunkt des Kaufs in einem Haushalt leben, der die Teuerungszulage oder die Energieprämie erhält.

Wichtig : In 17 Gemeinden sind die kommunalen Prämien für Fahrräder an die Bedingung staatlicher Prämien geknüpft. In diesen Gemeinden dürften die Prämien für Fahrräder also ebenfalls entfallen oder sich ändern. Informieren Sie sich vor dem Kauf eines Fahrrades bei Ihrer Gemeinde!

Ausnahme sind jedoch die Lastenräder : Für diese Räder wird ab dem 1. Oktober eine neue finanzielle Unterstützung in Höhe von 50 % der Kosten des Fahrzeugs ohne Mehrwertsteuer, bis maximal 1.000 Euro, eingeführt. Dabei muss das Lastenrad laut Hersteller eine minimale Nutzlast von 140 Kilo haben. Die Nutzlast ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Leergewicht und dem zulässigem Gesamtgewicht des Rades (wozu auch das Gewicht des/der Fahrer:in, anderer Insassen, der aufgeladenen Last und etwaiger Sonderausstattung zählt). Leergewicht und zulässiges Gesamtgewichtmüssen vom Hersteller angeben werden und finden sich normalerweise im Datenblatt des Modells. Fahrradanhänger oder Ähnliches sind von der Beihilfe ausgeschlossen.
Weitere Infos erhalten Sie unter diesem Link (zur Internetseite der Klima-Agence).


Auf den Einsatzzweck kommt es an

Lastenrad ist nicht gleich Lastenrad. Sie haben die Qual der Wahl (siehe auch gefilterte Liste auf Oekotopten.lu). Soll das Rad auch für kleine Passagiere geeignet sein, oder nur für den Transport von Waren benutzt werden? Die Wahl der geeigneten Motorisierung und der Akkukapazität hängt von der Länge und den Steigungen des Weges ab. Fahren Sie nur kürzere Strecken innerorts auf ebener Strecke genügt in der Regel ein kleinerer Motor, der lediglich das Anschieben erleichtert. Für kleinere Einkäufe reicht eventuell auch ein kompaktes Lastenrad, das nicht wesentlich größer als ein gewöhnliches Fahrrad ist. Fahren Sie längere Strecken mit höheren Steigungen und/oder höherer Last, ist auf jeden Fall ein leistungsstarker Motor mit genügend Akkukapazität zu empfehlen.

Lesen Sie vor dem Kauf eines Lastenrades unseren Ratgeber und lassen Sie sich von unseren Oekotopten-Partnern beraten, ob das Modell ihrer Wahl den Kriterien für die staatliche Beihilfe entspricht und welches Modell in welcher Ausführung zu Ihren Bedürfnissen passt! Bei manchen Einsätzen, wie zum Beispiel dem Transport von Kindern, sind auch spezielle Ausstattungen wie Kindergurte, Babysitze, Regenschutz und natürlich Helmschutz erforderlich. Auch zum Sichern und zum Schutz von Waren kann z.B. eine Federung oder andere Sonderausstattung nötig sein.

„Lastiger“, aber immer noch ein Fahrrad

Lastenräder dürfen laut Straßenverkehrsordnung in der Regel auf Fahrradwegen unterwegs sein. Dies gilt auch für E-Lastenräder, soweit die motorisierte Unterstützung nicht über 25 km/h hinausgeht.

Aber aufgepasst: Man sollte sich bewusst sein, dass in der Praxis nicht alle Fahrradwege für Lastenräder geeignet sind und sie ein anderes Fahr- und Lenkverhalten erfordern als „klassische“ Räder. So befinden sich auf einigen schlecht geplanten Radwegen noch 90° Kurven oder andere Schikanen, die ein sicheres Manövrieren erschweren oder sogar gefährden. Befindet sich die Ladefläche vor dem Lenkrad, also zwischen Lenker und vorderem Reifen, muss der Radfahrer sich ebenfalls an das frühzeitige Lenken gewöhnen. Denn das vordere Rad befindet sich nicht wie bei klassischen Rädern unmittelbar an der Axe des Lenkrades, sondern weiter vorne, was ein weiter vorausschauendes Lenken erfordert. Befindet sich die Ladefläche jedoch hinter dem Sattel (Bauart eines sogenannten „Longtail“ oder „Backpacker“) lenkt sich das Lastenrad wie „normale“ Räder.

Unterschiedlich ist die Lenkung auch je nach Anzahl der Räder. Dreirädrige Lastenräder (Trikes) haben öfters mehr Volumen, sind sicherer beim Anfahren und mit der geeigneter Federung kippsicherer. Zweirädrige Lastenräder sind generell leichter und gelenkiger als die dreirädrigen. Und auch an die Breite eines Lastenfahrrads muss man sich generell erst gewöhnen und verstärkt auf andere Nutzer:innen von Straßen und Radwege achtgeben.

Wie bei jedem Fahrrad sind eine Beleuchtung und Reflektoren laut Straßenverkehrsordnung Pflicht. Jede zusätzliche Signalisierung mit weiteren Reflektoren oder Signalfahnen sind zu empfehlen, um überholende Fahrzeuge auf die Überlänge und Breite des Lastenrades aufmerksam zu machen.


Einen Ratgeber und eine Liste mit den besten elektrisch unterstützen Lastenräder finden Sie auf www.oekotopten.lu

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