Rauchmelder – nicht jeder Batterietyp ist geeignet!

  • By camille.muller
  • Publiziert vor einem Jahr

Rauchmelder – nicht jeder Batterietyp ist geeignet!

Ab Januar 2023 sind Rauchmelder für alle Wohnungen - sowohl für Eigenheimbesitzer:innen als auch für Mieter:innen - obligatorisch.

Im Handel haben Verbraucher:innen die Wahl zwischen Produkten mit ersetzbaren oder fest eingebauten Batterien. Die Rauchmelder mit fest eingebauten Batterien müssen nach deren Entladung vollständig entsorgt werden, so wie es die Hersteller von allen Rauchmeldern nach circa 10 Jahren Nutzungsdauer vorschreiben, da eine einwandfreie Funktion durch Staub, Fett und andere Einflüsse nicht mehr gewährleistet werden kann.

Bei Geräten mit ersetzbaren Batterien sollte besonders gut auf die Bedienungsanleitung des Herstellers geachtet werden. So sollten alte Batterien immer durch neue und hochwertige Batterien ersetzt werden. Auch sollte in einem Rauchmelder immer der gleiche Zellentyp eingesetzt werden. Ein totales No-Go sind z.B. das Vermischen von Lithiumzellen und NiMH-Zellen oder Zellen mit unterschiedlichen Kapazitäten und Spannungen. Wenn es die Gebrauchsanweisung des Herstellers erlaubt, sollten Lithium-Batterien gegenüber "normalen" Batterien (wie Alkali-Batterien) wegen ihrer hohen Energiedichte, längerer Haltbarkeit und geringer Selbstentladung vorgezogen werden.


Auch wenn wiederaufladbare Batterien in den meisten Elektro-Geräten im Regelfall ökologisch und ökonomisch zu bevorzugen sind,sollten diese in den Rauchmeldern nicht eingesetzt werden!

Grund: bei Einweg-Batterien nimmt die Spannung konstant ab. Dies erkennt die Elektronik des Rauchmelders und meldet frühzeitig, dass die Batterien ausgewechselt werden müssen. Bei wiederaufladbaren Batterien fällt jedoch die Spannung gegen Ende der Nutzung exponentiell ab. So können sich wegen dieser schnelleren Endladung beim Gerät Probleme bei der Erkennung der Energieversorgung ergeben oder im schlimmsten Fall zu wenig Energie für den akustischen Warnton im Ernstfall bleiben.

Hochwertige Einweg-Alkali-Batterien sollten mindestens zwei bis drei Jahre halten - die Hersteller von Einweg- Lithium-Batterien können laut Hersteller 8 bis 10 Jahre halten.

Achten Sie hier für genaue Nutzungsdauer und Ausnahmen auf jeden Fall auf die Angaben des Herstellers von Rauchmelder UND Batterie.

Da - wie schon erwähnt - alle Rauchmelder technisch bedingt nach circa zehn Jahren ausgewechselt werden müssen, weisen wir an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die Batterien sowie die Geräte aus ökologischen Gründen unbedingt auf den Recyclinghof oder andere Sammelstellen gehören.

Weitere Infos zu Batterien und Akkus finden Sie HIER.

Zur Info-Seite über die Rauchmelderpflicht des CGDIS (Corps Grand-Ducal Incendie & Secours) geht's HIER (https://rauchmelder.lu/)

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