- By camille.muller
- Publiziert vor 4 Jahren
Auf Oekotopten.lu wurde die Produktkategorie der Pedelecs (Pedal Electric Cycle), also Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor, aktualisiert. Neben den als normales Fahrrad zugelassenen Pedelecs „25“ befinden sich jetzt auf Oekotopten.lu ebenfalls S-Pedelecs – auch als Pedelec 45 bekannt.
So schnell wie ein Fahrrad oder wie ein Moped?
Beim Erwerb eines S-Pedelecs ist im Vergleich zum Pedelec25 auf manches zu achten. Der hauptsächliche Unterschied besteht darin, dass der Fahrer beim S-Pedelec bis zu 45 km/h elektrisch unterstützt wird, während der Motor eines Pedelec25 schon nach 25 km/h die elektrische Unterstützung abschaltet. Somit kann mit dem S-Pedelec der aktive Radiusbereich dank schnelleren Fahrens erweitert und in 50er Zonen schon fast die Geschwindigkeit eines Autos erreicht werden.
Aber nicht nur beim Fahren, sondern auch gesetzlich unterscheidet sich das S-Pedelec von der „langsameren“ Variante. Denn es handelt sich rechtlich nicht mehr um ein Fahrrad, sondern laut EG-Fahrzeugklasse um ein zweirädriges Leichtkraftrad der Kategorie L1e-B und ist demnach versicherungs- und kennzeichnungspflichtig.Daher ist das Benutzen eines S-Pedelecs erst ab 16 Jahren und mit einem Führerschein der Klasse AM erlaubt. Die Immatrikulierung erfolgt wie für alle Leichtkrafträder über die SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile).
Somit muss das S-Pedelec, so wie das Mofa/Moped, mit einen Rückspiegel sowie einem Nummernschild als Kennzeichnung ausgestattet sein. Eine eventuelle Schiebehilfe ohne Treten darf wie beim Pedlec25 nur maximal 6 km/h erreichen.
Benutzen darf man das S-Pedelec nur auf der Straße. Auch bei abgeschaltetem Motor ändert sich nichts an seiner Klassifizierung, so dass das Fahren mit einem S-Pedelec auf Radwegen nicht gestattet ist. Kindersitze und Anhänger sind für S-Pedelecs verboten! Ein S‑Pedelec darf auch nicht ohne weiteres baulich verändert werden, so wie es bei Fahrrädern erlaubt ist. Sollte dies dennoch erforderlich sein, sollte man sich vorher beim SNCA über die gesetzlich erlaubten Veränderungen am S-Pedelec (und einer eventuell notwendigen neuen Kontrolle) informieren.
Achtung - Helmpflicht!
Für das Fahren mit S-Pedelec besteht Helmpflicht. Im Gegensatz zu einigen EU-Ländern gibt es in Luxemburg jedoch keine Regelung, die eine bestimmte Art von Schutzhelm für S-Pedelecs vorgibt. Das Tragen von speziell für S-Pedelec konzipierten Helmen ist dennoch aus Sicherheitsgründen anzuraten. Denn „normale“ Fahrradhelme werden lediglich mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 20 km/h getestet. Auf der sicheren Seite ist man mit einem ECE-R-22.05 zertifizierten Helm -diese motorradtauglichen Helme gibt es auch im passenden Design für das S-Pedelec.
Was den Energieverbrauch eines S-Pedelecs betrifft, so ist dieser im Vergleich zum Pedlec25 wegen stärkerer Motorleistung und steigender Geschwindigkeit wesentlich größer. Daher ist beim Kauf eines S-Pedelecs auf genügend Akkukapazität zu achten. Sollte der Akku einen dennoch während der Fahrt im Stich lassen, lässt sich glücklicherweise in diesem Fall ein S-Pedelec auch wie ein normales Fahrrad „radeln“.
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Welche Gemeinde den Kauf eines Pedelecs und/oder S-Pedelecs mit einer
Prämie unterstützt, kann unter folgendem Link nachgeschaut werden https://www.oekotopten.lu/private/products/subsidys .
Weitere nützliche Informationen zum Thema Fahrrad, Pedelecs und Straßenverkehrsordnung finden unter https://transports.public.lu/fr/mobilite/mobilite-active/velo.html.